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„GAM Explains“: Europas ESG-Regulierungs-landschaft im Wandel - CSDDD

Bei GAM Investments ist es unser Ziel, die finanzielle Zukunft unserer Kunden zu schützen und zu verbessern. In diesem Zusammenhang fordern wir uns selbst immer wieder heraus, über das Offensichtliche hinaus zu denken. In der Reihe "GAM Explains" erläutern und erforschen wir wichtige Entwicklungen, Konzepte und weniger bekannte Anlageklassen.

08. Mai 2024

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Einführung

Regierungen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft haben zunehmend verbindliche Nachhaltigkeitsvorschriften gefordert, was zu bedeutenden regulatorischen Entwicklungen in der EU, den USA und darüber hinaus geführt hat.

Mit einer überwältigenden Anzahl von Rahmenwerken, die sich grösstenteils auf Akronyme wie SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation), GRI (Global Reporting Initiative), ISSB (International Sustainability Standards Board) und EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) beschränken, kann die Welt der Nachhaltigkeitsvorschriften schwer zu durchschauen sein. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD), die für die Unternehmenslandschaft in Europa bahnbrechende Folgen haben wird. Sie ist ausserdem darauf ausgerichtet, mit der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) zusammenzuwirken.

Europa hat sich durch den Europäischen Green Deal zu ehrgeizigen Klimazielen verpflichtet, insbesondere zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen bis 2050. Hinzu kommen die Ziele der EU-Menschenrechtsstrategie und die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs), in denen Ziele für die Förderung zahlreicher Bereiche - von der Gleichstellung der Geschlechter bis hin zu erschwinglicher Energie - festgelegt sind. Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung ökologischer und sozialer Probleme durch die Gesellschaft, doch die zunehmend vernetzte und komplizierte Natur globaler Lieferketten kann es schwierig machen, zu erkennen, wo die Auswirkungen liegen und Massnahmen daher erforderlich sind. Zersplitterte nationale Vorschriften können dies noch weiter erschweren, da die Vorschriften von den verschiedenen Wirtschaftsakteuren unterschiedlich angewendet werden. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist Europa dabei, sektorweite Rechtsvorschriften durchzusetzen, die sich darauf auswirken werden, wie Unternehmen in Europa und anderswo über Nachhaltigkeitsfragen berichten und damit umgehen.

Was ist das?

Die CSDDD gilt als Meilenstein für die gesetzliche Verankerung der menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Sie zielt darauf ab, potenzielle nachteilige Auswirkungen zu verhindern und abzumildern und tatsächliche nachteilige Auswirkungen in der gesamten Wertschöpfungskette zu beenden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, "wirksame, verhältnismässige und abschreckende" Sanktionen für Verstösse zu verhängen, einschliesslich Geldbussen von mindestens 5 % des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens.

Die CSDDD wird von Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen, Folgendes verlangen:

  1. Erfüllung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt, einschliesslich der Identifizierung und Bewertung negativer Auswirkungen;
  2. Verhinderung, Milderung und Beendigung/Minimierung solcher negativen Auswirkungen; und
  3. Verabschiedung und Umsetzung eines Übergangsplans zur Eindämmung des Klimawandels, mit dem sichergestellt werden soll, dass das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmens nach besten Kräften mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C im Einklang mit dem Pariser Abkommen vereinbar sind.

Die Unternehmen müssen Verfahren für die Sorgfaltspflicht entwickeln (Strategien und Risikomanagementsysteme), für Abhilfemassnahmen sorgen, die Betroffenen sinnvoll einbeziehen und ein Beschwerdeverfahren einrichten. Regelmässige Bewertungen zur Überwachung und Beurteilung der Wirksamkeit sind ebenfalls erforderlich. Die Verpflichtungen gelten für die gesamte Abfolge der Aktivitäten eines Unternehmens, die sowohl vorgelagerte als auch nachgelagerte Geschäftspartner umfasst.

Je nach Grösse des Unternehmens haben die Unternehmen nach Inkrafttreten der Richtlinie drei bis fünf Jahre Zeit, sich auf die Umsetzung vorzubereiten.

Warum es für Investoren wichtig ist

Globale Herausforderungen wie der Klimawandel und der Verlust der Natur prägen zunehmend die Investitionslandschaft und veranlassen die EU und andere Länder dazu, politische Massnahmen einzuführen, um den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu unterstützen und zu beschleunigen. Die unzureichende Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Risiken, Chancen und Auswirkungen durch Unternehmen wird häufig als Haupthindernis für bessere Investitionsentscheidungen und eine effiziente Kapitalallokation angeführt. Diese Verordnung geht über die in der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) festgelegten Offenlegungspflichten hinaus und verlangt von grossen Unternehmen Massnahmen zur Bekämpfung von Umwelt- und Menschenrechtsauswirkungen.

Während die Zahl der Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSDD fallen, im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag deutlich reduziert wurde, gilt die CSDD sowohl für EU-Unternehmen als auch für Nicht-EU-Unternehmen, die in erheblichem Umfang in der EU tätig sind. Dazu gehören EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als EUR 450 Mio. sowie Nicht-EU-Unternehmen, die einen Nettoumsatz von mehr als EUR 450 Mio. in der EU erzielen. Die Anforderungen schaffen eine Reihe strengerer Verpflichtungen neben den in der CSRD festgelegten Offenlegungspflichten.

Die Verpflichtungen im Rahmen der CSDDD für Unternehmen des Finanzsektors sind begrenzter, da sie sich nur auf die vorgelagerte Lieferkette der regulierten Finanzinstitute konzentrieren. Diese zusätzliche Offenlegung durch die Unternehmen - insbesondere die Anforderungen in Bezug auf die Pläne für den Klimawandel - wird jedoch entscheidend dazu beitragen, dass die Investoren ihre eigenen klimabezogenen Offenlegungspflichten und Pläne sowie Ziele für den Klimawandel erfüllen können. Auch wird sie die Berücksichtigung der wichtigsten negativen Auswirkungen, wie sie in der SFDR beschrieben sind, unterstützen. Darüber hinaus führen die Verpflichtungen zu wesentlich höheren Kosten, wenn es nicht gelingt, die Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte angemessen zu steuern.

Was macht GAM Investments?

Im Jahr 2023 haben wir unsere Menschenrechtspolitik veröffentlicht. Darin verpflichten wir uns zu verantwortungsvollen Geschäftspraktiken im Einklang mit den UN-Leitprinzipien, die die Achtung der Menschenrechte fördern, einschliesslich der Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den acht Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verankert sind.

Wir verpflichten uns, dafür zu sorgen, dass unsere Lieferketten frei von Sklaverei, Menschenhandel und Kinderarbeit sind, und werden nicht wissentlich Lieferanten unterstützen oder mit ihnen Geschäfte tätigen, die in solche Aktivitäten verwickelt sind. Im Rahmen unseres Beschaffungsprozesses wird eine angemessene Sorgfaltsprüfung durchgeführt, um das Ausmass des Risikos von Menschenrechtsverletzungen zu bewerten.

Die drei wichtigsten Erkenntnisse

    1) CSDDD führt eine grundlegende Veränderung ein

    Die CSDDD stellt einen gewaltigen Schritt dar, da sie nicht nur die Offenlegung, sondern auch konkrete Massnahmen in Bezug auf tatsächliche und potenzielle negative Umwelt- und Menschenrechtsauswirkungen vorschreibt. Die Richtlinie sieht auch eine Haftung des Unternehmens für Schäden vor, die durch die Verletzung seiner Sorgfaltspflichten verursacht werden, und schreibt eine vollständige Entschädigung der Opfer vor.


    2) Rückschlag in Bezug auf den Geltungsbereich der Sorgfaltspflichtrichtlinie

    Als die Europäische Kommission ihren Vorschlag für die CSDDD im Jahr 2022 vorstellte, wurde ursprünglich davon ausgegangen, dass etwa 50.000 Unternehmen in den Anwendungsbereich fallen würden, ähnlich wie bei der CSRD. Nur wenige Wochen vor der Verabschiedung der Richtlinie durch den EU-Rat am 15. März 2024 stand ihre Zukunft auf der Kippe. Nach 45 Verhandlungstagen hinter verschlossenen Türen, Fehlstarts und politischem Druck signalisierten einige wichtige Mitgliedstaaten ihre Absicht, sich der Stimme zu enthalten, unter anderem wegen des "potenziellen Verwaltungsaufwands" der Richtlinie. Die daraufhin vorgenommene Änderung des Geltungsbereichs bedeutet, dass die CSDDD nun voraussichtlich für rund 5.500 Unternehmen gelten wird. Auch, wenn letztlich eine Einigung erzielt wurde, könnte dieser Rückschlag für den ursprünglichen Geltungsbereich ein Zeichen für einen gezielteren Ansatz bei der künftigen Regulierung sein.

    3) Die Auswirkungen werden über Europa hinaus spürbar sein

    Die Auswirkungen dieser neuen rechtlichen Entwicklungen werden nicht nur in Europa zu spüren sein, da sowohl Unternehmen ausserhalb der EU als auch globale Lieferketten von dieser Verordnung betroffen sein werden.

    Die CSDDD ist der jüngste Rechtsakt im Rahmen einer breiteren Initiative zur Einführung von Mindestnachhaltigkeitsstandards für eine Reihe von Produkten. Beispiele hierfür sind die EU-Verordnung zur Entwaldung, mit der "entwaldungsfreie" Produkte gefördert werden, d. h. solche, die mit der Produktion von Rohstoffen wie Rindern, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Kautschuk und einigen ihrer Folgeprodukte wie Leder, Schokolade, Reifen und Möbel verbunden sind, sowie das Verbot des Verkaufs, der Einfuhr oder der Ausfuhr von Produkten, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Diese Verordnungen werden die Bedingungen für den Handel mit und innerhalb des EU-Binnenmarktes für zahlreiche Sektoren beeinflussen.

    Worauf ist zu achten?

    Die Richtlinie wurde schliesslich am 24. April 2024 vom Europäischen Parlament angenommen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dazu gehört auch die Veröffentlichung zusätzlicher Leitlinien zu den Sorgfaltspflichten der "in den Anwendungsbereich fallenden" Unternehmen und die Benennung einer geeigneten Aufsichtsbehörde, die Untersuchungen durchführen und Geldbussen von bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes der Unternehmen verhängen kann.

    Der gestaffelte Zeitplan sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als EUR 1,5 Mrd. ab 2027, Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von EUR 900 Mio. ab 2028 und die übrigen in den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen ab 2029 der Richtlinie entsprechen müssen.

    Die CSDDD ist so konzipiert, dass sie andere bestehende und künftige Rechtsvorschriften ergänzt, z. B. die Verordnung über die Abholzung von Wäldern, die Verordnung über Konfliktmineralien und die Verordnung über das Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden. In Anbetracht der weitreichenden Auswirkungen wird den Unternehmen empfohlen, umgehend mit den Vorbereitungen zu beginnen. Die Umsetzung dieser neuen Anforderungen und der Übergang von der Offenlegung zum Handeln stehen erst am Anfang - sowohl für die Unternehmen als auch für ihre Investoren.

    Weitere Einblicke von GAM finden Sie unter ‘Our Thinking’ hier.

    Unsere Erläuterung zu SFDR, einer weiteren wichtigen EU-Verordnung, die Greenwashing verhindern soll, finden Sie hier.

    Wichtige Hinweise und Informationen
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